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Täter-Opfer-Ausgleich

Die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Vermittlung eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Einzugsgebiet des Landgerichtsbezirks Mönchengladbach (Mönchengladbach, Rheydt, Grevenbroich und Viersen) an. Das Projekt wird mit Mitteln des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Ein Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat die Möglichkeit, außergerichtlich unter Beteiligung eines neutralen Vermittlers eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. Er umfasst regelmäßig:

  • Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung
  • eine Wiedergutmachungsvereinbarung
  • Leistungen des Beschuldigten zur Wiedergutmachung und
  • die Berücksichtigung der Täterbemühungen im Strafprozess.

Wann kann ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden?
Betroffene einer Straftat haben in jedem Stadium des Strafverfahrens die Möglichkeit, sich selbst mit der Bitte um Vermittlung an die Fachstelle zu wenden.
In der Regel wird die Fachstelle jedoch von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht beauftragt, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Voraussetzung für die Durchführung ist das Einverständnis von Geschädigten und Beschuldigten. Die Inanspruchnahme der Fachstelle ist kostenlos.

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
In der Regel findet in den Räumen der Fachstelle ein gemeinsames Gespräch zwischen Geschädigten und Beschuldigten statt. Dabei besprechen die Beteiligten im Beisein des Vermittlers die Tat, deren Verlauf, die Tatfolgen und die Möglichkeiten der Wiedergutmachung. Bei bereits länger andauernden Konflikten (Nachbarschafts-, Beziehungsstreitigkeiten etc.) können auch Vereinbarungen zum zukünftigen Umgang miteinander getroffen werden, um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Je nach Lage des Falles wird vorher ein Einzelgespräch mit den Beteiligten geführt, in dem geklärt wird, ob und unter welchen Umständen ein gemeinsames Gespräch möglich sein könnte.
Der Vermittler ist unparteiisch und achtet auf einen fairen Ablauf des Gesprächs. Die getroffenen Vereinbarungen werden vertraglich festgehalten und deren Einhaltung vom Vermittler kontrolliert.

Was bringt ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Ein Täter-Opfer-Ausgleich bietet den Beteiligten die Chance, mit Hilfe eines neutralen Vermittlers einen Konflikt und seine Ursachen aufzuarbeiten und seine negativen Folgen zu verringern. Vorurteile können abgebaut, eine Aussöhnung erreicht und unnötiger Rechtsstreit vermieden werden.
Geschädigte können eine schnelle, unbürokratische Schadenswiedergutmachung erhalten und zusätzlichen Aufwand durch ein Zivilverfahren vermeiden. Außerdem kann die persönliche Konfrontation mit dem Opfer dem Beschuldigten die Folgen seiner Tat (z.B. Verletzungen, Ärger, Ängste) verdeutlichen, was die Verarbeitung der Straftat erleichtert und Rückfälle vermindert.
Der Täter kann die Hintergründe seiner Tat schildern und Verantwortung für sein Handeln übernehmen, indem er den Schaden aktiv wiedergutmacht.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Einstellung eines eingeleiteten Strafverfahrens führen oder strafmildernd im Urteil berücksichtigt werden.

Kontakt:

Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich
Friedhofstr. 39
41236 Mönchengladbach

Tel: 02166 - 92 39 51
Fax: 02166 - 92 39 19
E-mail: funken@pariteam-mg.de

Ansprechpartnerin:
Andrea Funken

Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.